Expertenforum - Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei zwei Arbeitgebern

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  • 01
    Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei zwei Arbeitgebern

    Hallo liebes Expertenteam,


    wir haben eine Minijobberin, die noch eine weitere sv-pflichtige Beschäftigung ausübt.

    Nun muss der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld entsprechend anteilig berechnet werden.

    Das kalendertägliche Netto beträgt bei uns 14,47 €.


    Die AOK hat uns nun mitgeteilt, dass die AOK an die Mitarbeiterin ein tägliches Mutterschaftsgeld in Höhe von 1,63 € ausbezahlt.


    Wie können wir nun alleine mit dieser Angabe unseren anteiligen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für den Minijob berechnen, ohne dass wir entweder wissen, wie hoch der Zuschuss des anderen Arbeitgebers ist oder wie hoch das kalendertägliche Netto dort ist?


    Danke sehr für Ihre Unterstützung und viele Grüße!


     

  • 02
    RE: Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei zwei Arbeitgebern

    Hallo Frau Ostermeier,

    zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes werden beide Arbeitsverhältnisse in Höhe des Nettoarbeitsentgelts herangezogen. Die Krankenkasse – bei der das Mutterschaftsgeld beantragt wird - nimmt die anteilsmäßige Berechnung des Mutterschaftsgeldes für beide Beschäftigungen vor und teilt dies auch den jeweiligen Arbeitgebern mit. Das tägliche Mutterschaftsgeld der Krankenkasse darf 13,00 € nicht übersteigen.

    Übersteigt das aus mehreren Arbeitsverhältnissen insgesamt bezogene kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt 13,00 € hat jeder Arbeitgeber einen anteiligen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu leisten. Der so errechnete Zuschuss ist im Rahmen des Umlageverfahrens U2 erstattungsfähig. Die Erstattung erfolgt in einem solchen Fall von der Krankenkasse und beim Minijob über die Minijob-Zentrale.

    Die Ermittlung des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist dagegen rein arbeitsrechtlicher Natur. Zu arbeitsrechtlichen Fragen können wir in diesem Forum keine Stellungnahme abgeben.

    Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     
     

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