Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Beschäftige vom 15.02.24 bis 30.04.24 im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung eingestellt. Zum 01.05. wird der Vertrag bis 31.12.2024 verlängert. Dies soll im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfolgen.
Ihr monatliches Entgelt beträgt 496,29 Euro mit der angegeben Stundenzahl.
Darüber hinaus zahlen wir eine Jahressonderzahlung im Monat 11/24. (TVöD)
Gezahlt werden durch die Verlängerung 11/12 da der Eintritt ursprünglich zum 15.02. stattfand (319,73 €). Ist die Jahressonderzahlung entsprechend auf den Abschnitt des Minijobs zu kürzen? Auf 8/12?
Außerdem zahlen wir im Monat 12/24 eine Leistungsprämie jährlich in Höhe von 22,48 %. Hier ist nur der Monat September ausschlaggebend für die Berechnung. Es findet keine Kürzung auf die tatsächlichen Monate im Jahr statt. Diese würden demnach voll ansetzen.
Wie würde es sich verhalten, wenn die Beschäftige Ihren Vertrag ab 01.01.25 wieder um 5 Monate verlängern würde?
Dann würde für 2025 die Einmalzahlungen grundsätzlich erst mal nicht zustehen, sollte trotzdem eine Prognose für ein Zeitjahr erfolgen?
Danke und viele Grüße
Stephanie