Expertenforum - Berufsausbildungsvertrag läuft während der Elternzeit aus

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  • 01
    Berufsausbildungsvertrag läuft während der Elternzeit aus

    Guten Tag,

    ist man dazu verpflichtet einen Berufsausbildungsvertrag um den Zeitraum der Elternzeit zu verlängern?

    Zum Sachverhalt: Eine Auszubildende ist schwanger geworden. Momentan ruht der Vertrag, da sie Elternzeit beantragt hat. Elternzeit läuft bis zum Ablauf des Vertrages und würde danach nicht verlängert werden. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit wäre unseres Erachtens nicht zielführend, da die Auszubildende inzwischen durch die Elternzeit 7 Jahre dabei ist und den Lernstoff nicht aufholen kann.

  • 02
    RE: Berufsausbildungsvertrag läuft während der Elternzeit aus

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Gemäß § 20 BEEG wird die Elternzeit auf die Dauer der Berufsausbildung nicht angerechnet. Das heißt, die Ausbildungszeit verlängert sich um die Dauer der Elternzeit. Anders als bei „normalen“ befristeten Arbeitsverträgen endet die Befristung also nicht während der Elternzeit.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Berufsausbildungsvertrag läuft während der Elternzeit aus

    Vielen Dank für die Antwort.


    Bedeutet das, dass sich die Ausbildungsdauer durch Elternzeit jahrelang hinziehen kann?


    Folgendes Szenario: Frau M. beginnt ihre Ausbildung in Jahre 2019. Sie wird direkt im Anschluss schwanger und beantragt EZ. Nach ihrer Rückkehr wird sie erneut schwanger und beantragt wieder EZ. Inzwischen ist Frau M. 27 Jahre als und ein Ende der Ausbildung ist nicht in Sicht. Wie lange darf sich das hinziehen?

  • 04
    RE: Berufsausbildungsvertrag läuft während der Elternzeit aus

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    Eine zeitliche Begrenzung für die Verlängerung der Berufsausbildung wegen der Elternzeit gibt es nicht. Auch bei mehrmaligen Elternzeiten endet also das Berufsausbildungsverhältnis nicht automatisch.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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