Sehr geehrte Experten,
ich um Unterstützung bei folgender Fallkonstellation:
Eine Beschäftigte ist Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (BVE). Mit Ablauf des 30.06.2024 vollendet sie die Regelaltersgrenze der DRV (geb. 24.06.1958). Die Regelaltersgrenze der BVE vollendet sie (satzungsgemäß) erst mit Ablauf des 31.12.2024. Auf Anraten der BVE hat die Beschäftigte am 03.06.2024 den Verzicht auf die RV-Freiheit ab 01.07.2024 erklärt, damit die AG- und AN-Anteile weiterhin zur BVE gezahlt werden können.
Ich bitte um Mitteilung, welcher Beitragsgruppen- und Personengruppenschlüssel ab 01.07.2024 zu verwenden ist. Vielen Dank für Ihre Hilfe.