Hallo liebes AOK-Team,
für beschäftigte Rentner gilt wohl eine "doppelte" Beitragsbemessungsgrenze - soll heißen:
Bei beschäftigten Rentnern werden Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in zweifacher Hinsicht zum einen für den Arbeitsverdienst und zum anderen für die Rente jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze KV + PV erhoben. Ein automatischer Datenabgleich findet hier nicht statt.
Falls die Summe der Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, werden demzufolge insgesamt zu hohe Beiträge gezahlt. In diesem Fall kann der beschäftigte Rentner am Jahresende von der Krankenkasse die Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge für den Teil der Rente verlangen.
Dem ist so und gibt es dafür dann ein spezielles AOK-Antragsformular?
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Und wie verhält es sich, wenn dieser beschäftigte Rentner zugleich eine Direktversicherung ausgezahlt bekommt. Maßgeblich ist dann der § 229 SGB V. Dort steht, dass auch Einmal-Zahlungen der Beitragspflicht unterliegen und dass dafür „ein Hundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbeitrag der Versorgungsbezüge gilt, längstens jedoch für 120 Monate“.
Erfolgt auch hier eine ebensolche Anrechnung auf die Beitragsbemessungsgrenze der KV + PV?
Dankfür für eine Rückmeldung.
Viele Grüße