Guten Tag, wir hätten eine kurze Frage zur Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber.
Arbeitgeber A ist eine GmbH (Gesellschafter/Geschäftsführer ist Herr X).
Arbeitgeber B ist eine GmbH (Gesellschafter ist zu 76% Herr X, der hier nur das Geld und seinen Namen gibt, Geschäftsführer ist Herr Y).
Beide GmbH´s habe unterschiedliche Betriebsnummern und Steuernummer.
Unser Arbeitnehmer ist in der GmbH A als normaler Arbeiter angestellt. Kann er in der GmbH B als geringfügig Beschäftigter angestellt sein?
Wir sind der Meinung nein, da der gleiche Arbeitgeber im juristischen Sinn.
Was wäre wenn der Herr X noch ein Einzelunternehmen hat. Kann der Arbeitnehmer dann dort als Aushilfe tätig sein?
Vielen Dank für Ihre Antwort und vorab schon mal ein schönes Weihnachten.
Mit freundlichen Grüßen
Ines