Liebes AOK-Team,
wir planen die Einstellung eines Pensionisten (Ruhestandsbeamter mit vorgezogener Pension) als Beschäftigten in Teilzeit mit 10 WStd. (nicht geringfügig). Der Beamte ist beihilfeberechtigt.
Wie ist dieser Personalfall sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen.
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.