Expertenforum - Beschäftigung eines Schülerpraktikanten aus den Niederlanden

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  • 01
    Beschäftigung eines Schülerpraktikanten aus den Niederlanden

    Sehr geehrters Expertenteam,


    ein Schüler aus den Niederlanden hat sich für ein einwöchiges Praktikum im Sommer bei uns beworben. Er möchte mit dem Praktikum Erfahrungen in der Wirtschaft sammeln. Der Bewerber strebt nach der Beendigung seiner Schullaufbahn ein Studium an der RWTH Aachen in Deutschland an. Der Bewerber würde für sein Praktikum bei uns kein Entgelt erhalten.


    Ist diese Beschäftigung bei uns möglich bzw. gibt es Besonderheiten/Erfordernisse auf welche wir achten müssen?


    Vielen Dank für Ihre Mühe!

     

  • 02
    RE: Beschäftigung eines Schülerpraktikanten aus den Niederlanden

    Guten Tag,
     
    in der Sozialversicherung gilt das Territorialprinzip. Das heißt, bei Beschäftigungen in Deutschland gilt das deutsche Sozialversicherungsrecht.
     
    Insofern ist bei einem Schulpraktikum in Deutschland eines ausländischen Schülers das „normale“ Verfahren anzuwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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