Expertenforum - Beschäftigung eines Vollrentners nachATZ

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Beschäftigung eines Vollrentners nachATZ

    Liebes Expertenteam,

    wir möchten einen Vollrentner in Teilzeit beschäftigen. Wie müssen wir ihn schlüsseln? Er war vorher privat versichert und in Altersteilzeit. 6/ 3/ 0/ 5?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

    Viele Grüße


     

  • 02
    RE: Beschäftigung eines Vollrentners nachATZ

    Guten Tag,
     
    bei Arbeitnehmern, die eine Altersvollrente beziehen und die für sie maßgebliche Regelaltersgrenze erreicht haben und privat krankenversichert sind, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „0320“ (Personengruppenschlüssel „119“).

    Erfolgt hingegen der Bezug einer Altersvollrente, vor Erreichen der Regelaltersgrenze und liegt eine private Krankenversicherung vor, findet der Beitragsgruppenschlüssel „0110“ (Personengruppenschlüssel „120“) Anwendung.
     
    Wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres eine neue (grundsätzlich krankenversicherungspflichtige) Beschäftigung aufnimmt, ist dennoch kranken- und pflegeversicherungsfrei, wenn er in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Beschäftigung zu keinem Zeitpunkt gesetzlich krankenversichert war (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung) und innerhalb dieser Rahmenfrist mindestens die Hälfte der Zeit krankenversicherungsfrei, von der Krankenversicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig tätig war.
     
    Trifft diese Voraussetzung also auf Ihren Mitarbeiter zu, verbleibt er in der privaten Krankenversicherung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.