Liebes Expertenteam,
wir möchten einen Vollrentner in Teilzeit beschäftigen. Wie müssen wir ihn schlüsseln? Er war vorher privat versichert und in Altersteilzeit. 6/ 3/ 0/ 5?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Viele Grüße
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Liebes Expertenteam,
wir möchten einen Vollrentner in Teilzeit beschäftigen. Wie müssen wir ihn schlüsseln? Er war vorher privat versichert und in Altersteilzeit. 6/ 3/ 0/ 5?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Viele Grüße
Guten Tag,
bei Arbeitnehmern, die eine Altersvollrente beziehen und die für sie maßgebliche Regelaltersgrenze erreicht haben und privat krankenversichert sind, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „0320“ (Personengruppenschlüssel „119“).
Erfolgt hingegen der Bezug einer Altersvollrente, vor Erreichen der Regelaltersgrenze und liegt eine private Krankenversicherung vor, findet der Beitragsgruppenschlüssel „0110“ (Personengruppenschlüssel „120“) Anwendung.
Wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres eine neue (grundsätzlich krankenversicherungspflichtige) Beschäftigung aufnimmt, ist dennoch kranken- und pflegeversicherungsfrei, wenn er in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Beschäftigung zu keinem Zeitpunkt gesetzlich krankenversichert war (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung) und innerhalb dieser Rahmenfrist mindestens die Hälfte der Zeit krankenversicherungsfrei, von der Krankenversicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig tätig war.
Trifft diese Voraussetzung also auf Ihren Mitarbeiter zu, verbleibt er in der privaten Krankenversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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