Expertenforum - Beschäftigung Schülerin

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  • 01
    Beschäftigung Schülerin

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir beschäftigen vom 27.05.-14.06.2024 eine Aushilfe, die in Kürze die Berufliche Fachoberschule mit der allgemeinen Hochschulreife abschließen wird (Zeugnisübergabe am 05.07.2024, Schulbesuchsende voraussichtlich im Monat Juli 2024 lt. Schulbescheinigung). Nach Ende der Schule möchte sie vielleicht ein Hochschulstudium absolvieren, aber einen genauen Plan gibt es noch nicht. Dürfen wir sie als kurzfristig Beschäftigte anmelden, weil sie während der Beschäftigung bei uns noch Schülerin ist? Oder müssen wir sie sozialversicherungspflichtig anmelden, weil unsicher ist, was sie nach der Schulentlassung tun wird?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

  • 02
    RE: Beschäftigung Schülerin

    Hallo HAyStahl,
     
    die Schülereigenschaft endet entweder mit einer bestandenen Abschlussprüfung, mit der Schulentlassung oder mit Abbruch der Schulausbildung. Wird ein Abschlusszeugnis erstellt, gilt der Tag der Zeugnisausstellung als Ende der Schulzeit.
     
    Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen für Personen mit „Schülerstatus“, gilt grds. folgendes:
     
    Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Beschäftigungen, die nur gelegentlich (z. B. von Schülern) ausgeübt werden, sind im Allgemeinen von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und daher als nicht berufsmäßig anzusehen.
     
    Da in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt die Beschäftigung (Zeitraum 27.05.-14.06.2024) noch während der Schulzeit mit dem Status „Schüler“ ausgeübt wird, kann diese grundsätzlich als kurzfristig Beschäftigte sozialversicherungsfrei abgerechnet werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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