Sehr geehrtes Expertenteam,
wir beschäftigen vom 27.05.-14.06.2024 eine Aushilfe, die in Kürze die Berufliche Fachoberschule mit der allgemeinen Hochschulreife abschließen wird (Zeugnisübergabe am 05.07.2024, Schulbesuchsende voraussichtlich im Monat Juli 2024 lt. Schulbescheinigung). Nach Ende der Schule möchte sie vielleicht ein Hochschulstudium absolvieren, aber einen genauen Plan gibt es noch nicht. Dürfen wir sie als kurzfristig Beschäftigte anmelden, weil sie während der Beschäftigung bei uns noch Schülerin ist? Oder müssen wir sie sozialversicherungspflichtig anmelden, weil unsicher ist, was sie nach der Schulentlassung tun wird?
Vielen Dank für Ihre Antwort!