Expertenforum - Beschäftigung über geringfügiger Beschäftigung bei privater Krankenversicherung

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  • 01
    Beschäftigung über geringfügiger Beschäftigung bei privater Krankenversicherung

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    eine Mitarbeiterin von uns, welche bisher auf 556 € Basis beschäftigt gewesen ist, soll für die Ferien in einem vermehrten Umfang beschäftigt werden, sodass sie die 556 € Grenze überschreitet. Die Mitarbeiterin ist 66 Jahre alt und über ihren Mann bisher privatversichert. Wenn sie zukünftig nun vollversicherungspflichtig abgerechnet wird, bleibt sie dann weiterhin privat krankenversichert und mit welchem Beitragsguppenschlüssel ist sie bei welcher Krankenkasse zu melden?


    Vielen Dank für Ihre Mühe!

  • 02
    RE: Beschäftigung über geringfügiger Beschäftigung bei privater Krankenversicherung

    Guten Tag,
     
    wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres eine neue (grundsätzlich krankenversicherungspflichtige) Beschäftigung aufnimmt, ist dennoch kranken- und pflegeversicherungsfrei, wenn er in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Beschäftigung zu keinem Zeitpunkt gesetzlich krankenversichert war (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung) und innerhalb dieser Rahmenfrist mindestens die Hälfte der Zeit krankenversicherungsfrei, von der Krankenversicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig tätig war.
     
    Trifft diese Voraussetzung auf Ihre Mitarbeiterin zu, verbleibt sie in der privaten Krankenversicherung.
     
    Sofern eine Rente bezogen wird und die Regelaltersgrenze erreicht ist, ist die Beitragsgruppe „0320“ und der Personengruppenschlüssel „119“ zu verwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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