Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter, polnische Staatsangehörigkeit, ist am 05.05.1964 geboren.
Er hat bis zum 30.09.2024 bei uns gearbeitet. Ab dem 01.08.2024 bezieht der Mitarbeiter eine Rente aus Polen. Laut deutschem Rentenrechner würde der Mitarbeiter ab 06/2031 die Regelaltersrente beziehen.
Nun möchte der Mitarbeiter, trotz Bezug der polnischen Rente, wieder bei uns in Vollzeit arbeiten.
Wie sieht es mit der Verbeitragung aus? Welchen Personengruppenschlüssel und SV-Schlüssel müssen wir hier nehmen?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.