Expertenforum - Beschäftigung von Rentnern

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  • 01
    Beschäftigung von Rentnern

    Guten Tag,


    wir möchten einen Arzt, der bereits 2021 bei uns wegen Altersvollrente ausgeschieden ist, nun in Teilzeit wieder beschäftigen (mehr als geringfügig). Da er zuvor über die Ärzteversorgung ersatzversichert war (im Übrigen freiwillig gesetzlich krankenversichert), ist für uns nicht klar, wie der SV-Schüssel in diesem Fall lauten muss.

    Ist es korrekt, dass ab dem Renteneintritt nur noch die gesetzliche RV zuständig ist und nicht mehr die Ersatz-RV (zumal RV-Freiheit gilt?)? Wäre der SV-Schlüssel wie bei den sonstigen beschäftigten Rentnern 3321 (PG 119)? Wir bedanken uns bereits.


    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Beschäftigung von Rentnern

    Sehr geehrter Herr Troll,
     
    der Bezug einer Altersversorgung aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (z. B. Ärzteversorgung) wird grundsätzlich für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht/ -freiheit den übrigen Altersversorgungen gleichgestellt.
     
    Die Versorgungsordnungen der verschiedenen Versorgungswerke beinhalten nach unserem Kenntnisstand noch immer zum Teil unterschiedliche Regelungen.
     
    Sieht die Satzungsregelungen der Ärzteversorgung bereits vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze keine weiteren Zahlungseingänge mehr vor, wird ab diesem Zeitpunkt der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung wieder an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt.
     
    In einem solchen Fall lautet bei einem gesetzlich krankenversicherten Mitarbeiter der Beitragsgruppenschlüssel „3311“ in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel „119“. Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung ist im Rahmen der Beitragsentrichtung an die zuständige gesetzliche Krankenkasse abzuführen.
     
    Sieht dagegen die Satzungsregelung der Ärzteversorgung weitere rentensteigernde Zahlungseingänge vor, lautet der Beitragsgruppenschlüssel im angefragten Zeitraum „3011“. Der Personengruppenschlüssel wäre mit „101“ zu hinterlegen.
     
    Ist die Regelaltersgrenze bereits erreicht, sind – wie von Ihnen richtig dargestellt – der Beitragsgruppenschlüssel „3321“ und der Personengruppenschlüssel „119“ anzuwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Beschäftigung von Rentnern

    Vielen Dank für die schnelle Beantwortung.

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