Guten Tag,
wir beabsichtigen einen Studenten in den Semesterferien 40 Std/Woche zu beschäftigen. Das Entgelt liegt somit über der 538 €-Grenze. Nach Aussagen des Studenten ist er nicht über die Familienversicherung, sondern über sich selbst versichert. Des Weiteren hat er uns mitgeteilt, dass er im letzten Zeitjahr bis Ende 02/2024 bei der Bundeswehr 40 Std/Woche gearbeitet hat.
Müssen wir die Beschäftigung bei der Bundeswehr näher hinterfragen oder ist diese Beschäftigung für uns unerheblich, da unsere Beschäftigung innerhalb der Semesterferien erfolgt?
Wir würden den Studenten mit dem Personengruppenschlüssel 106, Beitragsgruppenschlüssel (KV 0, RV 1, AV 0, PV 0) und voll umlagepflichtig anlegen wollen.
Wäre es so korrekt oder müssen wir noch andere Punkte prüfen?
Wenn es außerhalb der vorlesungsfreien Zeit wäre und die Beschäftigungen zusammen gezählt innerhalb des letzten Zeitjahres 26 Wochen mehr als 20 Std/Woche ausgeübt wurde, lautet dann der Beitragsgruppe 1-1-1-1, oder ist dieses dann anders zu betrachten?
Wir freuen uns über Ihre Antwort und bedanken uns im Voraus.