Hallo zusammen,
folgende Fragestellung wurde an mich gerichtet:
"Guten Tag zusammen,
unser Werkstudent ist noch bis zum 31.12.2025 sachgrundbefristet als Werkstudent bei uns beschäftigt.
Nun ist es so, dass er in diesem Monat sein Bachelorstudium mit der letzten Prüfung abschließen wird.
Er bleibt weiter immatrikuliert bist zum 31.03.2025 und startet im Anschluss zum 01.04.2025 ein Masterstudium.
Nun bin ich überfragt.
Können wir seine Beschäftigung so weiterlaufen lassen mit entsprechender Begünstigung in der Sozialversicherung? Oder ist es möglich, dass er vorübergehend (01.12.24 - 31.03.25) als sozialversicherungspflichtig angemeldet wird?"
Meine Antwort dazu:
"Hallo ,
wenn ihr den Mitarbeiter zu den derzeitigen Konditionen weiterbeschäftigen möchtet, wechselt er mit Ablauf des Monats in dem das Bachelorstudium endet in des Status " Arbeitnehmer" und ist damit in alles Zweigen sozialversicherungspflichtig. Mit Beginn des Masterstudiums könnte er wieder als Werkstudent beschäftigt werden. "
Nun erreicht weitere folgende Nachfrage zum Thema, die ich leider auch nicht zweifelsfrei beantworten kann:
"Hallo Nicole,
nur um noch einmal konkret nachzufassen: bedeutet Ende des Bachelorstudiums = Exmatrikulation oder bestandene Prüfung?
Gem. Studienverordnung der Fachhochschule ist Herr Vu bis zum 31.03.25 weiterhin immatrikuliert.
Und eine weitere Frage: Wenn das Studienende vor dem 31.03. sein sollte und wir ihn dann auf den Status "Arbeitnehmer" umstellen müssen, kann das trotzdem im Rahmen seines Werkstudentenvertrages stattfinden bzw. kann der einfach so weiterlaufen? Da er aktuell sachgrundbefristet in einem Werkstudentenverhältnis steht und eine sonstige Befristung nicht mehr möglich ist, wäre es wünschenswert, den Vertrag unangetastet zu lassen."
Fazit meinerseits:
Die vertragliche Seite kann ich leider nicht wirklich beantworten, da ich in der Entgeltabrechnung und nicht der Personalabteilung beschäftigt bin.
Das Thema Exmatrikulation ist aber in dem Fall sicher nötig, um die Sozialversicherungsrechtliche Seite Beurteilen zu können. Wird er mit Bestehen des Bachelorstudiums , also mit bestandener Prüfung automatisch exmatrikuliert und zum Beginn des Masterstudiums erneut immatrikuliert?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort
Viele Grüße
Nicole Aulich