Guten Tag,
lt. Gesetz, müssen mind. 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben.
Wie ist der Fall zu bewerten, wenn der Arbeitsbeginn am Sonntag um 21 Uhr Abends ist und das Arbeitsende am darauffolgenden Tag (Montag) um 05:30 Uhr ist? In diesem Fall wurde ja nicht der ganze Sonntag gearbeitet.
Gilt dieser Sonntag im genannten Beispiel als Arbeitstag oder als beschäftigungsfreier Sonntag?
Freundliche Grüße