Expertenforum - Beschäftigungsverbot bei geringfügiger Beschäftigung

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Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Beschäftigungsverbot bei geringfügiger Beschäftigung

    Eine Arbeitnehmerin (Studentin) hat bei uns eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen,

    Arbeitsvertrag Beginn am 01.03.2025 bis zum 30.06.2025 befristet.

    Sie ist schwanger und bekommt vom Arzt ein Beschäftigungsverbot.

    Meine Frage: Müssen wir den Lohn weiterzahlen,wenn ja bekommen wir eine Erstattung

    von der Krankenkasse(Minijobzentrale) wieder?

  • 02
    RE: Beschäftigungsverbot bei geringfügiger Beschäftigung

    Guten Tag,
     
    das vom Arbeitgeber fortgezahlte Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten nach § 18 Mutterschutzgesetz (MuschG) ist nach den Regelungen des Aufwendungsausgleichsgesetzes grundsätzlich in vollem Umfang erstattungsfähig.
    Da wir uns im Rahmen dieses bundesweiten AOK-Forums nicht zu satzungsbedingten Vorgehensweisen einzelner Krankenkassen im Rahmen des U2-Erstattungsverfahren äußern können, empfehlen wir Ihnen, sich zur Klärung der Erstattungshöhe direkt mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
    Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist rein arbeitsrechtlicher Natur.
     
    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Beschäftigungsverbot bei geringfügiger Beschäftigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Schwangere hat auch als geringfügig Beschäftigte Anspruch auf die „ganz normalen“ Leistungen während des Beschäftigungsverbots. Eine Erstattung ist möglich über die sogenannte Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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