Eine Arbeitnehmerin (Studentin) hat bei uns eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen,
Arbeitsvertrag Beginn am 01.03.2025 bis zum 30.06.2025 befristet.
Sie ist schwanger und bekommt vom Arzt ein Beschäftigungsverbot.
Meine Frage: Müssen wir den Lohn weiterzahlen,wenn ja bekommen wir eine Erstattung
von der Krankenkasse(Minijobzentrale) wieder?