Expertenforum - Beschäftigungsverbot - Berechnung von Mutterschutzlohn

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Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

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  • 01
    Beschäftigungsverbot - Berechnung von Mutterschutzlohn

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    wir haben eine Mitarbeiterin, die sich im Beschäftigungsverbot befindet. Sie hat in den letzten 13 Wochen vor der Schwangerschaft teilweise Mehrarbeit geleistet. (nicht in jedem Monat)

    Werden die Mehrarbeitsstunden / Überstunden in den Durchschnitt mit einbezogen?

    Wie sieht es bei regelmäßigen Überstundenauszahlungen aus (die Auszahlung ist um eine Monat zeitversetzt erfolgt)?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

    V. Bauer

  • 02
    RE: Beschäftigungsverbot - Berechnung von Mutterschutzlohn

    Hallo V. Bauer,
    Ihre Frage zur Ermittlung des Mutterschaftslohnes während eines Beschäftigungsverbotes betrifft das Arbeitsrecht und kann in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Beschäftigungsverbot - Berechnung von Mutterschutzlohn

    Sehr geehrte Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Die Vergütung für Überstunden (einschließlich der gewährten Zuschläge) ist für die Berechnung der Vergütung im Beschäftigungsverbot zu berücksichtigen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

     

    Themenbereich:
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