Sehr geehrtes Expertenteam,
seit Jahren schicken wir unsere Erzieherinnen auf Grund der vielen Gefahren im Kita-Alltag in das Beschäftigungsverbot. Bevor wir das Beschäftigungsverbot aussprechen soll der Resturlaub genommen werden und ab dem Folgetag sprechen wir das Beschäftigungsverbot schriftlich aus.
In unserer Firma haben die Beschäftigten während dieser Zeit keinen Anspruch auf Urlaub.
Gehalt und Zuschläge zahlen wir nach TVöD. Die Beschäftigen erhalten also weiterhin ihr volles Gehalt bis zu Beginn der Mutterschutzfrist. Nachdem die junge Mutter nach der dann folgenden Elternzeit zurückkehrt, steht ihr nur der Urlaubsanspruch aus der dann wieder beginnenden Beschäftigungszeit zu. Ist das so richtig?