Expertenforum - Bescheinigung Reisekosten

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  • 01
    Bescheinigung Reisekosten

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    muss ich ausgezahlte Reisekosten (Fahrtkosten, VMA) in die Lohnabrechnung mit aufnehmen, damit diese später auf der Lohnsteuerjahresbescheinigung ersichtlich sind oder reicht eine Aufzeichnung in der Fibu.

    Vielen Dank


    Vielen Dank

  • 02
    RE: Bescheinigung Reisekosten

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für Verpflegungsmehraufwand verlangt § 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 EStG den Ausweis im Lohnkonto und der Lohnsteuerbescheinigung. Darüber hinaus regelt § 4 Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 LStDV die Aufzeichnungspflicht im Lohnkonto sowohl für Verpflegungsmehraufwand, wie auch für Fahrtkosten (bei jeweils steuerfreier Erstattung). Allerdings kann (a.a.O., Satz 2) das Betriebsstätten-Finanzamt auf Antrag zulassen, dass diese steuerfreien Bezüge nicht angegeben werden, "wenn die Möglichkeit zur Nachprüfung in anderer Weise sichergestellt ist".


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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