Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung für unseren Mandanten, der drei Firmen mit demselben Tätigkeitsfeld besitzt. Zwei der Firmen befinden sich auf unterschiedlichen Etagen an derselben Straßenanschrift, während die dritte Firma an einem separaten Ort geführt wird. Könnten Sie uns bitte mitteilen, ob diese sozialversicherungsrechtlich als zwei bzw. drei separate Firmen betrachtet werden oder ob sie als eine einzige Firma angesehen werden? Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Dirk Riesenbeck