Expertenforum - Betreff: Anfrage zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung bei mehreren Betrieben

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  • 01
    Betreff: Anfrage zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung bei mehreren Betrieben

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Ich habe eine Frage bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung für unseren Mandanten, der drei Firmen mit demselben Tätigkeitsfeld besitzt. Zwei der Firmen befinden sich auf unterschiedlichen Etagen an derselben Straßenanschrift, während die dritte Firma an einem separaten Ort geführt wird. Könnten Sie uns bitte mitteilen, ob diese sozialversicherungsrechtlich als zwei bzw. drei separate Firmen betrachtet werden oder ob sie als eine einzige Firma angesehen werden? Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.


    Dirk Riesenbeck

  • 02
    RE: Betreff: Anfrage zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung bei mehreren Betrieben

    Sehr geehrter Herr Riesenbeck,
     
    die Entscheidung, ob es sich um eigenständige Firmen handelt, trifft die Bundesagentur für Arbeit und diese ist bindend für die Krankenkassen.
     
    Mit der Betriebsnummer werden die Beschäftigten eines Betriebes sowohl einer Region als auch einer Wirtschaftsklasse zugeordnet.
     
    Wurde jeder der drei Firmen eine Betriebsnummer zugeteilt, liegen drei Firmen vor. Wenn bspw. Nebenbetriebsnummern für die zweite und dritte Firma vergeben wurde, gibt es nur einen Betrieb.
     
    Für eine verbindliche Beantwortung Ihrer Frage empfehlen wir Ihnen, die Bundesagentur für Arbeit (Betriebsnummern-Service) einzubinden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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