Guten Abend liebes Serviceteam, inwieweit ist eine betriebliche Krankenversicherung für Geschäftsführer möglich? Es soll die 50 Euro-Freigrenze angewandt werden können. Ist der arbeitsrechtliche Begriff des Arbeitnehmers oder der sozialversicherungsrechtliche Begriff des Arbeitnehmers entscheidend? Wo finde ich etwas zum Geltungsbereich Personenkreis für die 50 Euro-Freigrenze? Danke und einen schönen Abend
Expertenforum - Betriebliche Krankenversicherung für Geschäftsführer
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Betriebliche Krankenversicherung für Geschäftsführer
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RE: Betriebliche Krankenversicherung für Geschäftsführer
Sehr geehrter Fragesteller,
wir dürfen im Folgenden zum Lohnsteuer-Aspekt Ihrer Frage antworten und für die SV-Themen auf die Fachexperten Sozialversicherung verweisen.
Die Freigrenze von (derzeit) EUR 50,00 ist in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG geregelt und gilt (u.a.) für sämtliche Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (§ 19 EStG), also auch für die Einkünfte des GmbH-Geschäftsführers, unabhängig davon, ob diese im Rahmen eines freien Dienstvertrages oder (ausnahmsweise) eines Arbeitsverhältnisses zufließen.
Bei Geschäftsführern von Personengesellschaften (GbR, OHG etc.) würden Besonderheiten gelten. Wir unterstellen zunächst, dass Ihre Anfrage einen GmbH-Geschäftsführer betrifft und bitten anderenfalls um Hinweis.
Im Rahmen der 50-Euro-Freigrenze können auch Versicherungsleistungen/Deckungsschutz zugewendet werden. Notwendig ist, dass die Versicherung durch die GmbH (nicht den Geschäftsführer) abgeschlossen und der Beitrag direkt durch die GmbH gezahlt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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