Expertenforum - betriebliche Krankenversicherung - SV pflicht?

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  • 01
    betriebliche Krankenversicherung - SV pflicht?

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    wir prüfen den Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Die 50 € Freigrenze ist schon aufgebraucht, es bleibt eine pauschale Versteuerung nach 37b (2) oder 40 (1) S.1 EStG.

    Bei 37b ist uns bewusst, dass hier die SV zusätzlich abzuführen ist. Bei 40 (1) habe ich in diverser Literatur widersprüchliche Angaben gefunden.


    Meine Frage geht dahin, ob eine monatliche Abrechnung beim Mitarbeiter, mit einem separat ermittelten Pauschsteuersatz eine SV-Befreiung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEV auslöst (sonstige Sachbezüge, die monatlich gewährt werden ). Der Beitrag wird aber nur jährlich an die Zusatzversicherung überwiesen. Bzw. wie man dies gestalten müsste, damit die SV-Befreiung greift.


    Vielen Dank

  • 02
    RE: betriebliche Krankenversicherung - SV pflicht?

    Hallo Ralf,
     
    eine betriebliche Krankenversicherung ist eine Krankenzusatzversicherung in Form einer Gruppenversicherung. Sie ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arbeitgeber schließt diese Versicherung für seine Mitarbeiter im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ab.
     
    Soweit der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine solche Leistung zu erbringen, sind diese steuerfrei und damit nach den Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) auch beitragsfrei.
     
    Beitragsfreiheit besteht auch dann, wenn die Zuwendungen als sonstige Bezüge nach §
    40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) pauschal besteuert werden und nicht einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach § 23a SGB IV sind (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEV).
     
    Wird dagegen der Betrag für die betriebliche Krankenversicherung nach den Regelungen für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gewährt, unterliegt diese trotz der Pauschalversteuerung der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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