Sehr geehrtes Expertenteam,
wir prüfen den Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Die 50 € Freigrenze ist schon aufgebraucht, es bleibt eine pauschale Versteuerung nach 37b (2) oder 40 (1) S.1 EStG.
Bei 37b ist uns bewusst, dass hier die SV zusätzlich abzuführen ist. Bei 40 (1) habe ich in diverser Literatur widersprüchliche Angaben gefunden.
Meine Frage geht dahin, ob eine monatliche Abrechnung beim Mitarbeiter, mit einem separat ermittelten Pauschsteuersatz eine SV-Befreiung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEV auslöst (sonstige Sachbezüge, die monatlich gewährt werden ). Der Beitrag wird aber nur jährlich an die Zusatzversicherung überwiesen. Bzw. wie man dies gestalten müsste, damit die SV-Befreiung greift.
Vielen Dank