Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beschäftigen demnächst einen Mitarbeiter, der durch die Agentur für Arbeit eine geförderte betriebliche Einzelumschulung zum Kaufmann im Gesundheitswesen absolviert. Der Mitarbeiter erhält durch uns eine Vergütung von 200 Euro im Monat, der Rest der Vergütung erhält der Mitarbeiter durch die Agentur für Arbeit. Welche Sozialversicherungsbeiträge müssen wir abführen? Mit welchem Beitragsgruppenschlüssel und Personengruppenschlüssel müssen wir den Mitarbeiter melden? Vielen Dank.