Hallo AOK-Team,
der Arbeitgeber überlegt, ein (teilweises) betriebliches Beschäftigungsverbot auszusprechen. Gibt es auch hier eine Erstattung aus der U2? Und wie kann die Krankenkasse bereits im Vorfeld einbezogen werden, damit sie das betriebliche Beschäftigungsverbot auch anerkennt?
Vielen Dank
I.Weber