Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt:
Unternehmen X aus A macht ein Sommerfest. An diesem Sommerfest nimmt ein Arbeitnehmer von Unternehmen Y aus Z (enge Zusammenarbeit) teil. Die Kosten für das Sommerfest werden von Unternehmer X an Unternehmer Y weiterberechnet. Kosten Bewirtung 32,61 € und Anreise und Übernachtung 136,02 €. Folgen Sie unserer Einordung: 32,61 € fallen unter den 110,00 € FB;
die Reisekosten sind nicht dem FB 110,00 € für die Betriebsveranstaltung zu zuordnen, da diese Kosten nur entstanden sind um an der Betriebsveranstaltung teilzunehmen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Kluge