Expertenforum - Betriebsveranstaltung

Expertenforum

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  • 01
    Betriebsveranstaltung

    Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt:

    Unternehmen X aus A macht ein Sommerfest. An diesem Sommerfest nimmt ein Arbeitnehmer von Unternehmen Y aus Z (enge Zusammenarbeit) teil. Die Kosten für das Sommerfest werden von Unternehmer X an Unternehmer Y weiterberechnet. Kosten Bewirtung 32,61 € und Anreise und Übernachtung 136,02 €. Folgen Sie unserer Einordung: 32,61 € fallen unter den 110,00 € FB;

    die Reisekosten sind nicht dem FB 110,00 € für die Betriebsveranstaltung zu zuordnen, da diese Kosten nur entstanden sind um an der Betriebsveranstaltung teilzunehmen.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Kluge

  • 02
    RE: Betriebsveranstaltung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die (auch nur teilweise) Anwendung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen würde voraussetzen, dass eine Betriebsveranstaltung des Y vorlag. Das wäre z.B. möglich, wenn Teile der Belegschaft von Y mitfeierten (gemeinsames Betriebsfest X und Y).

    Ansonsten ist entscheidend, ob die Teilnahme überwiegend betrieblich veranlasst war (z.B.: Y überträgt A die Teilnahme an der Feier als Arbeitsaufgabe, um Kundenkontakte zu pflegen). In diesem Fall können die entstehenden Kosten als Aufwand behandelt werden (kein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil bei A).

    Fehlt das überwiegende betriebliche Interesse (z.B. wenn die Teilnahme auf Wunsch des A oder zur Belohnung erfolgte), ist Lohnsteuerpflicht gegeben, denkbar wäre die Pauschalierung nach § 37b EStG.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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