Expertenforum - Betriebsveranstaltung über 110,00 € Urteil vom 23.04.2024 (B 12 BA 3/22 R)

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    Betriebsveranstaltung über 110,00 € Urteil vom 23.04.2024 (B 12 BA 3/22 R)

    Laut der Entscheidung des BSG soll die Pauschalversteuerung bei Betriebsveranstaltungen über 110,00 € mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum erfolgen. Bedeutet dies, dass wir als Unternehmen nicht mehr im Dezember die Pauschalversteuerung für zum Beispiel Sommerfest, Teamevent Herbst und Weihnachtsfeier abführen können. Was bedeutet es, wenn die Kosten bis zum jeweiligen Abrechnungszeitraum noch nicht feststehen. Muss man dann die Abrechnung wiederholen für den Abrechnungszeitraum oder kann man immer noch später bis spätesten 28.02.Folgejahr die Pauschalsteuerregelung sozialversicherungsfrei anwenden?

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