Sehr geehrtes Expertenteam,
betreffend Betriebsveranstaltungen benötigen wir eine kleine Hilfestellung.
Aus den Vorgaben konnten wir bereits gewissen Vorgaben entnehmen:
-max. 2 Betriebsveranstaltungen pro Jahr
-pro Veranstaltung kann der Freibetrag von 110,00 € pro Mitarbeiter angesetzt werden
In unseren Unternehmen gibt es verschiedene Arbeitsbereiche z.B. Reinigung, Produktion, Verwaltung.
Jeder Bereich plant z.B. in Sache Weihnachtsfeier einen eigenen Termin, wo jeder Mitarbeiter aus diesem Bereich eingeladen wird.
Zählt diese Veranstaltung bereits unter Betriebsveranstaltung? Wir haben gelesen, dass alle Mitarbeiter eine Einladung erhalten müssen, so dass der Freibetrag in Höhe von 110,00 € angesetzt werden kann.
1. Bedarf es für den Prüfer Nachweise der Einladungsschreiben aller Mitarbeiter
2. Wenn eine Gaststätte besucht wurde (25 Teilnehmer), die Rechnung insgesamt 598,00 € ausmacht und man aufgrund von Trinkgeld insgesamt 620,00 € ausgibt --> ist es richtig, dass die Kosten pro Mitarbeiter auf Basis 620,00 € : 25 Personen = 24,80 € angesetzt werden
3. Wie verhält es sich, wenn auch nicht mehr aktive Mitarbeiter eingeladen wurden --> z.B. 20 aktive Mitarbeiter + 5 Rentner. Die Kosten wären somit von 620,00 € : 20 Mitarbeiter = 31 € aufzuteilen?
4. Wenn Ehegatten teilnehmen, so sind diese Kosten dem jeweiligen AN zuzuschreiben oder auf die Anzahl aller Mitarbeiter zu verteilen?
5. Müssen die Kosten lediglich pauschal versteuert werden, wenn die Grenze von 110,00 € überschritten werden oder ist hier abrechnungstechnisch für jeden Mitarbeiter etwas anzusetzen? Hier haben wir die Anwendung von 50/50 erhalten. Wiederum einmal wird dies direkt auf der Abrechnung des Mitarbeiters niedergeschrieben und einmal pauschal.
6. Wenn eine pauschale Versteuerung erfolgt --> kann dies Seitens der Finanzbuchhaltung in der Form anhand der Berechnung errechnet werden oder muss dies über das Abrechnungsprogramm bei jedem Mitarbeiter aufgeführt werden, so dass die Daten bei der Lohnsteueranmeldung mit ausgewiesen werden?
7. Welche Nachweise werden Seitens der Prüfer am besten akzeptiert? Genügt hier eine Excelübersicht, wo die Kosten der Betriebsveranstaltung aufgeführt sind + die entsprechenden Mitarbeiter inkl. Unterschriftenliste?
8. Wenn oben aufgeführte Umsetzung (Weihnachtsfeier pro Arbeitsbereich) nicht als Betriebsveranstaltung zählt, sind diese Kosten als Sachbezug anzusehen, wo die 50 € pro Monat zu berücksichtigen sind?
Vorab besten Dank
PersobueroSC