Guten Tag,
ich benötige Ihre Hilfe bei einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung.
Sachverhalt: Mitarbeiter erhält im März 2024 eine Tariferhöhung- vorausschauende Sicht auf 12 Monate ergibt eine Überschreitung der JAEG 2024, erneute Prüfung Ende 2024 wegen möglicher Überschreitung JAEG 2025 und eventuellem evtl. Ende der Vers.-Pflicht zum 31.12.2024- Prognose ergibt Überschreitung JAEG 2025. Hierbei fällt jedoch auf, dass von Mitte November 2024 bis Mitte Januar 2025 Elternzeit genommen wurde. Unter Einbeziehung des tatsächlichen (nicht regelmäßigen) Jahresarbeitsentgelts 2024 ergibt sich eine Überschreitung der JAEG 2024. Wann kann die Versicherungspflicht frühestens enden?
Freundliche Grüße