Expertenforum - Bezahlte Freistellung durch Zeitabbau flexible Zeitregelung

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  • 01
    Bezahlte Freistellung durch Zeitabbau flexible Zeitregelung

    Guten Tag,

    eine bezahlte Freistellung im Zuge Zeitabbau (flexible Zeitregelung) darf maximal für 3 Monate erfolgen, andernfalls endet der Versicherungsschutz in der Krankenversicherung.

    Wenn die bezahlte Freistellung am 10.03.2025 enden soll und der maximale Abbau von 3 Monaten in Anspruch genommen werden soll, wann darf die bezahlte Freistellung dann beginnen? rechnet man in diesem Fall mit 30 Tagen - sprich 90 Kalendertage maximal? --> heißt Beginn 11.12.2024 bis 10.03.2025 sodass der Versicherungsschutz weiterhin gilt?

    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Bezahlte Freistellung durch Zeitabbau flexible Zeitregelung

    Guten Tag,
     
    nach § 26 Abs. 1 SGB X gelten für die Berechnung der Monatsfrist § 187 Abs. 2 Satz 1 und § 188 Abs. 2 und 3 BGB. Danach beginnt die Monatsfrist mit dem ersten Tag der Arbeitsunterbrechung. Sie endet mit dem Ablauf desjenigen Tags des nächsten Monats, welcher dem Tag vorhergeht, der durch seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht. 
     
    Beispiel:
     
    Letzter Tag des entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses: 10.12.2024
    Beginn der Monatsfrist: 11.12.2024
    Ende der Monatsfrist: 10.03.2024
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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