Guten Tag,
eine bezahlte Freistellung im Zuge Zeitabbau (flexible Zeitregelung) darf maximal für 3 Monate erfolgen, andernfalls endet der Versicherungsschutz in der Krankenversicherung.
Wenn die bezahlte Freistellung am 10.03.2025 enden soll und der maximale Abbau von 3 Monaten in Anspruch genommen werden soll, wann darf die bezahlte Freistellung dann beginnen? rechnet man in diesem Fall mit 30 Tagen - sprich 90 Kalendertage maximal? --> heißt Beginn 11.12.2024 bis 10.03.2025 sodass der Versicherungsschutz weiterhin gilt?
Vielen Dank.