Ich möchte einen Mitarbeitenden einstellen, der über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit eine Weiterbildung bei mir machen soll und die Zusage der AfA erhalten hat, dass die Kosten übernommen werden.
Laut AfA bleibt die Anmeldung des Mitarbeitenden bei der AOKN als Leistungsbezieher bestehen.
Die AfA hat mir mitgeteilt, dass ich dem Mitarbeitenden bis zu 400 Euro netto für die erbrachte Leistung ausbezahlen darf, ohne das sein Bürgergeld gekürzt wird.
Er wird über ein Ausbildungsvertrag bei mir arbeitsrechtlich eingestellt und soll 400 Euro im Monat (Netto) erhalten.
Wie haben ich diesen bei Ihnen zu melden? Als Auszubildender? Als Praktikant? Muss ich ganz normal eine Jahresmeldung abgeben?
Das Thema Bildungsgutschein ist für mich sehr neu. Die AfA konnte mir zwecks Anmeldung zur Sozialversicherung leider nicht weiterhelfen.