Expertenforum - Blockfrist ? Verstehe das nicht

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  • 01
    Blockfrist ? Verstehe das nicht

    ch benötige Ihre Hilfe. Ich bin mit der Regelung zur Blockfrist nicht vertraut. Ich wurde 2022 als Busfahrerin überfallen, war krankgeschrieben, erhielt Verletztengeld und wurde schließlich ausgesteuert. Ich erhielt ein Schreiben, in dem ein Dreijahreszeitraum vom 23.05.2022 bis 22.05.2025 aufgrund einer F-Diagnose/Trauma festgelegt wurde.


    Seit dem 18.07.2024 arbeite ich wieder und habe eine vierwöchige Reha mit Lohnfortzahlung durch meinen Arbeitgeber aufgrund der F-Diagnose absolviert.


    Meine Frage ist nun hypothetischer Natur: Bekomme ich im Falle einer erneuten Krankschreibung im Sommer aufgrund des Traumas, eines daraus resultierenden Problems oder allgemeiner Depressionen – sollte diese länger als sechs Wochen dauern – erneut für drei Jahre kein Krankengeld? Oder wie ist diese Regelung zu verstehen? Vielen Dank im Voraus.

     

  • 02
    RE: Blockfrist ? Verstehe das nicht

    Hallo Sandrea Be,
     
    da es sich hier um ein bundesweites AOK-Forum handelt, in dem wir sozialversicherungsrechtliche Anfragen – vordergründig Fragen von Arbeitgebern und Steuerberatern zum Melde- und Beitragsrecht – beantworten, bitten wir um Verständnis, dass wir zu Ihrem komplexen Sachverhalt keine konkrete Stellungnahme geben können.  
     
    Wir empfehlen Ihnen, die Frage des grundsätzlichen Anspruchs auf Kranken- bzw. Verletztengeld unter Berücksichtigung der von Ihnen beschriebenen Aspekte mit Ihrer Krankenkasse verbindlich zu klären.
     
    Gerne geben wir Ihnen die folgenden grundsätzlichen Informationen zum Thema:
     
    Krankengeld wird während der Mitgliedschaft zeitlich unbegrenzt gezahlt, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren (§ 48 SGB V).
    Bei der Berechnung des Dreijahreszeitraums ist nach dem Grundsatz der starren Blockfrist vorzugehen: der - erstmalige - Eintritt der Arbeitsunfähigkeit setzt für die ihr zugrunde liegende Krankheit eine Kette aufeinander folgender Blockfristen in Gang, innerhalb derer wegen derselben Krankheit jeweils bis zu 78 Wochen Krankengeld bezogen werden kann.
     
    Für jede Krankheit, die nicht auf die dieselbe Erkrankung zurückzuführen ist, "muss" eine gesonderte Blockfrist gebildet werden. Es ist nicht erforderlich, dass die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zusammenhängend zurückgelegt sein „müssen“. Die Höchstbezugsdauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren kann somit auch durch nicht zusammenhängende Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, die auf dieselbe Krankheit zurückzuführen sind, erreicht werden.
     
    Die oben beschriebenen Regelungen gelten grundsätzlich auch bei Bezug von Verletztengeld, welches auftragsweise vom Unfallversicherungsträger durch die Krankenkasse ausgezahlt wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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