Expertenforum - DaBPV-Verfahren

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  • 01
    DaBPV-Verfahren

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Rückfrage zum Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung für die soziale Pflegeversicherung (DaBPV). Dieses soll grds. zum 01.07.2025 produktiv geschaltet sein, damit die Arbeitgeber hierüber die Informationen zur korrekten Berechnung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung beziehen können.

    Nach meinen Informationen wird eine Initialmeldung für alle Beschäftigten des Arbeitgebers erstellt. Bezieht sich dies auch auf zum 01.07.2025 ausgeschiedene Mitarbeiter? Der Beginn der Meldung (01.07.2023 oder 01.07.2025) hängt damit zusammen, ob der Arbeitgeber bereits vorab die Mitarbeiter entsprechend aufgefordert hat, einen Nachweis zu erbringen. Kann dies auch je Arbeitnehmer unterschiedlich erfolgen (d.h. ein Mitarbeiter wurde aufgefordert wodurch der Meldebeginn der 01.07.2025 wäre und ein Mitarbeiter wurde nicht aufgefordert und es wurde auf das Nachweisverfahren gewartet wodurch der 01.07.2023 angegeben wird)?

    Wird ein Vordruck/Berechnungshilfe durch die GKV (Kranken- und Pflegekassen) zur Berechnung von Zinsansprüchen zur Verfügung gestellt? Gehen die berechneten Zinsen zu Lasten der Pflegekassen über eine Beitragsaufrechnung?

    Wie erfolgt das Nachweisverfahren, wenn die Steuer-ID nicht mitgeteilt wurde? Ist dann eine eigenständige Abfrage der Informationen zu den Kindern durch den Arbeitgeber notwendig?

    Vielen Dank vorab!

  • 02
    RE: DaBPV-Verfahren

    Guten Tag,
     
    für die Berücksichtigung der Abschläge muss die Anzahl der Kinder gegenüber der beitragsabführenden Stelle oder der Pflegekasse nachgewiesen werden. Zum Nachweis der Kinder ist in einer Übergangszeit vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 ein vereinfachtes Verfahren anzuwenden.
     
    Um eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen und ein möglichst effizientes, schnelles Verwaltungshandeln zu gewährleisten, ist gemäß § 55 Absatz 3c SGB XI ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder bis zum 31. März 2025 bereitzustellen. Zu diesem Zweck wird den beitragsabführenden Stellen das Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) zur Verfügung gestellt.
     
    Der Datenaustausch befindet sich aktuell noch im technischen Aufbau. Uns sind noch keine Details zum Ablauf bekannt. Sobald genauere Informationen vorliegen wird der GKV-Spitzenverband und somit auch die Krankenkasse die beitragsabführenden Stellen informieren.
     
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    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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