Expertenforum - Dauer Pflichtpraktikum vs. Dauer im Praktikumsvertrag

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  • 01
    Dauer Pflichtpraktikum vs. Dauer im Praktikumsvertrag

    Ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum umfasst laut Prüfungsanordnung "drei Vollarbeitswochen" . Es wird ein Praktikumsvertrag über drei Monate mit jeweils 40 Wochenarbeitstunden abgeschlossen. Kann ich die gesamten drei Monate als vorgeschriebenes Pflichtpraktikum abrechnen oder muss getrennt abgerechnet werden?

     

  • 02
    RE: Dauer Pflichtpraktikum vs. Dauer im Praktikumsvertrag

    Hallo Lohnabrechner,
     
    vorgeschriebene Praktika liegen dann vor, wenn sie in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung normiert sind. Die Verpflichtung zur Ableistung des Praktikums ist nachzuweisen. Von einem in diesem Sinne vorgeschriebenen Praktikum ist u. a. auszugehen, wenn die zuständige Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung dem Praktikum einen festen Zeitraum (z. B. 3 Wochen) vorgibt.
     
    Wird das Praktikum über diesen fest vorgeschriebenen Zeitraum hinaus fortgeführt, ist von diesem Zeitpunkt an nicht mehr von einem vorgeschriebenen Praktikum auszugehen. In der Konsequenz ergeben sich hieraus andere versicherungsrechtliche Folgen.
     
    Sofern die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung gegeben sind, kann diese grundsätzlich im „Verlängerungszeitraum“ des fest vorgegebenen Praktikumszeitraums ausgeübt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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