Ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum umfasst laut Prüfungsanordnung "drei Vollarbeitswochen" . Es wird ein Praktikumsvertrag über drei Monate mit jeweils 40 Wochenarbeitstunden abgeschlossen. Kann ich die gesamten drei Monate als vorgeschriebenes Pflichtpraktikum abrechnen oder muss getrennt abgerechnet werden?