Liebes Expertenteam,
wir haben einen Mitarbeiter, der für das Jahr 2024 betreffend der Überschreitung der JAEG im Jahr 2023 in die freiwillige Versicherung getreten ist.
Die Tätigkeit bei uns wird in Form der Zweitbeschäftigung ausgeübt.
Wir haben jetzt festgestellt, dass der Mitarbeiter bislang mit falschen Stunden abgerechnet wurde (aufgefallen aufgrund Personalwechsel). Wir haben die Möglichkeit lt. Tarif bis zu max. 6 Monate eine Korrektur vorzunehmen, was wir auch für die Umsetzung heranziehen wurden.
Es wären somit weniger Stunden abzurechnen (6 Std. pro Woche).
Wie verhält es sich, wenn der Mitarbeiter durch die Anpassung dieses Jahr wieder unter die JAEG kommt?
Fällt er ab dem Jahr 2025 wieder in die gesetzliche Versicherung?
Vorab besten Dank.
PersobueroSC