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  • 01

    Sehr geehrte Dame und Herren,









    Sehr geehrte Damen und Herren, betriebliche Krankenversicherung mit mtl. Beitragszahlung:

    Der Steuersatz bei der Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

    (Das Betriebsstättenfinanzamt (§ 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) kann auf Antrag des Arbeitgebers zulassen, dass die Lohnsteuer mit einem unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 38a zu ermittelnden Pauschsteuersatz erhoben wird) ist somit der Steuersatz extra zu ermitteln und beträgt nicht ohne weiteres pauschal 25 %? Da die Gruppenversicherung nicht in der Aufzählung des § 40 EStG genannt ist? Vielen Dank, Kluge

     

  • 02
    RE:

    Steuersatz bei Pauschalvergütung nach § 40 Abs. 1 EStG)


    Sehr geehrter Fragesteller,


    der Steuersatz für die Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 EStG ist - wie von Ihnen korrekt dargestellt - nicht bereits gesetzlich festgelegt, sondern im Einzelfall durch das Betriebsstätten-Finanzamt festzusetzen. Grundlage sind insbesondere die vom Arbeitgeber gemäß Satz 4 der Vorschrift dem Antrag beizufügenden Informationen über die durchschnittlichen Steuersätze der betroffenen Arbeitnehmer.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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