Hallo liebes Expertenteam,
wir übernehmen einen Mandanten der ein anderes Abrechnungssystem hat. Normalerweise muss der Abgebende ja die Meldung 36 für die Arbeitnehmer melden. Leider ist der Abgebende nicht mehr zu erreichen und es wird daher auch keine Meldung 36 von ihm erfolgen. Melden wir trotzdem die Arbeitnehmer mit Grund 13 an oder wie ist hier das vorgehen?
Danke im Voraus!