Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgenden Fall: Eine Mitarbeiterin ist vom 04.01.23 bis 31.12.2023 mit Beitragsgruppenschlüssel 1111 bei uns beschäftigt. Ab dem 01.01.2024 bekommt die Mitarbeiterin Altersrente und arbeitet weiter (Beitragsgruppenschlüssel 3111).
Zum 31.12.2023 hat die Krankenkasse eine 57er Meldung angefordert.
Wir haben folgende Meldungen erstellt:
- Vom 04.01.23 bis 31.12.23 57er Meldung mit kompletten Entgelt
- Zum 01.01.2024 Anmeldung mit Meldegrund 12 (Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel)
Die Krankenkasse fordert nun zusätzlich eine Abmeldung zum 31.12.23 wegen Beitragsgruppenwechsel. Ist das korrekt? Wo kann man das nachlesen?
Vielen Dank.