Expertenforum - DEÜV-Meldungen bei untermonatigem Ende Elternzeit und Wechsel Beitragsgruppe

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  • 01
    DEÜV-Meldungen bei untermonatigem Ende Elternzeit und Wechsel Beitragsgruppe

    Hallo zusammen,


    wir haben ein Mitarbeiter der bis zum 03.08. in Elternzeit war und dann ab 04.08. aus Elternzeit in Teilzeit wieder angefangen hat zu arbeiten. Aufgrund der Teilzeit kam es ab 04.08. auch zu einem Beitragsgruppenwechsel (Freiwillig => pflichtig). Unser System (SAP) hat daraus folgende DEÜV-Meldungen erstellt:


    1. Abmeldung (Ende Elternzeit) Grund 37 zum 31.07.

    2. Abmeldung (Beitragsgruppenwechsel) Grund 32 zum 31.07.

    3. Anmeldung (Beitragsgruppenwechsel) Grund 12 zum 01.08.


    Warum erfolgen die Meldungen nicht zum 03.08. bzw. 04.08. bzw. was ist richtig?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Rückmeldung.


    MfG

    Klaus Schacht

  • 02
    RE: DEÜV-Meldungen bei untermonatigem Ende Elternzeit und Wechsel Beitragsgruppe

    Sehr geehrter Herr Schacht,
     
    sofern nach der Elternzeit die Beschäftigung unter veränderten Voraussetzungen wieder aufgenommen wird und damit das regelmäßige Arbeitsentgelt
    die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet, besteht Krankenversicherungspflicht und damit auch Pflegeversicherungspflicht ab Aufnahme der Beschäftigung.
     
    Dies ist in dem von Ihnen geschilderten Fall der 04.08.2024. Nach unserer Einschätzung ist der Beitragsgruppenwechsel zu diesem Zeitpunkt zu melden.
     
    In diesem Zusammenhang sind Abmeldungen Elternzeit immer zum tatsächlichen Ende zu melden; in Ihrem Fall also der 03.08.2024.
     
    Insoweit können wir die erstellten Meldungen Ihres Abrechnungsprogrammes vor dem Hintergrund des geschilderten Sachverhalt nicht nachvollziehen.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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