Hallo zusammen,
wir haben ein Mitarbeiter der bis zum 03.08. in Elternzeit war und dann ab 04.08. aus Elternzeit in Teilzeit wieder angefangen hat zu arbeiten. Aufgrund der Teilzeit kam es ab 04.08. auch zu einem Beitragsgruppenwechsel (Freiwillig => pflichtig). Unser System (SAP) hat daraus folgende DEÜV-Meldungen erstellt:
1. Abmeldung (Ende Elternzeit) Grund 37 zum 31.07.
2. Abmeldung (Beitragsgruppenwechsel) Grund 32 zum 31.07.
3. Anmeldung (Beitragsgruppenwechsel) Grund 12 zum 01.08.
Warum erfolgen die Meldungen nicht zum 03.08. bzw. 04.08. bzw. was ist richtig?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Rückmeldung.
MfG
Klaus Schacht