Expertenforum - Dienstwagen - Einfache Entfernung Wohnung/1.Tätigkeitsstätte

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  • 01
    Dienstwagen - Einfache Entfernung Wohnung/1.Tätigkeitsstätte

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    die einfache Entfernung zwischen der Wohnung und der 1. Tätigkeitsstätte eines Arbeitnehmers beträgt 348 m.

    Werden die 348 m für die Ermittlung des geldwerten Vorteils ab- oder aufgerundet?


    Besten Dank für Ihre Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Personalverwaltung

  • 02
    RE: Dienstwagen - Einfache Entfernung Wohnung/1.Tätigkeitsstätte

    Sehr geehrter Fragesteller,


    soweit ersichtlich, existiert zu dieser Frage keine veröffentlichte Verwaltungsanweisung oder gerichtliche Entscheidung. Systematisch wäre die Aufrundung begründbar, da sie bei der (spiegelbildlichen) Werbungskostenermittlung (dort zugunsten des steuerpflichtigen Arbeitnehmers) erfolgen darf. Für die gegenteilige Handhabung empfiehlt sich eine Absicherung durch Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt (§ 42e EStG).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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