Expertenforum - Direktversicherung Alfall

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Direktversicherung Alfall

    Hallo zusammen,


    erstmal eine generelle Frage zu Direktversicherungen. Wenn ein neuer Mitarbeiter mit einer bereits vorher abgeschlossenen Direktversicherung zu uns kommt, die über ihn selber oder dem vorherigen Arbeitgeber als Versicherungsnehmer läuft, müssen wir dann zwingend zum Versicherungsnehmer werden damit wir es auf der Abrechnung berücksichtigen dürfen? Oder reicht es aus wenn der Versicherungsnehmer auch der Mitarbeiter selber ist?


    Zum 2. wie ist das mit Altverträgen (Abschluss vor 01.01.2005) , wenn diese aus einer Einmalzahlung wie z. B. Weihnachtsgeld einmal im Jahr fließen soll? Gibt es noch eine 2. Möglichkeit außer die Pauschalversteuerung aus einer Einmalzahlung? Oder hat der Arbeitgeber keine andere Wahl und muss diese mit 20 % pauschal versteuern oder halt Steuer abwälzen?


    Danke vorab.

  • 02
    RE: Direktversicherung Alfall

    Hallo VdH,
     
    ob und unter welchen Voraussetzungen eine über einen ehemaligen Arbeitgeber abgeschlossene Direktversicherung zwingend vom neuen Arbeitgeber übernommen werden „muss“, ist vordergründig eine arbeitsrechtliche Frage, die wir in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantworten können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Beiträge zu Direktversicherungen (Altverträge), bei denen es sich um „zusätzliche“ Leistungen des Arbeitgebers handelt oder die aus Einmalzahlungen finanziert und nach § 40 b EStG (alte Fassung) pauschal versteuert werden, sind bis zu 1.752,00 € jährlich beitragsfrei in der Sozialversicherung.
     
    Ob es in Ihrem Fall neben die Pauschalversteuerung noch eine weitere Möglichkeit der steuerrechtlichen Abrechnung gibt, können wir hier ebenfalls nicht bewerten und empfehlen  Ihnen, zur verbindlichen Klärung das zuständigen Finanzamt zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.