Sehr geehrte Damen und Herren,
der Höchstbeitrag berechnet sich aus 8 % der Beitragsbemessungsgrenzen. Für 2024 bedeutet das bis zu 604 Euro monatlich oder 7.248 Euro jährlich, die steuerfrei in die bAV eingezahlt werden können. Hierzu hätte ich eine Frage, die Beiträge müssen auch bis Dezember einbezahlt werden oder? Also wenn ich im Januar eine Rückrechnung mache für Dezember geht das nicht mehr oder? Da die Beiträge ja dann erst im Januar einzahle...