Guten Tag Expertenteam,
ein Mitarbeiter ist über einen Zeitraum von 2 Jahren ins europäische Ausland entsendet.
Er hat eine nach §40b pauschalversteuerte Direktversicherung per Entgeltumwandlung aus Einmalzahlung, die in der Zeit der Entsendung abgerechnet wird.
Ist
a) die Pauschalsteuer in Deutschland abzuführen?
b) die Pauschalsteuer im Entsendungsland abzuführen?
c) die Direktversicherung dem regulären Steuerabzug im Entsendungsland zu unterwerfen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!