Expertenforum - Direktversicherung

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Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Direktversicherung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Arbeitnehmerin von uns hat Steuerklasse 6 und hat eine Direktversicherung abgeschlossen. Eine Abrechnung in der SV wäre dann voll beitragspflichtig oder? Oder ist dies gar nicht möglich?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

  • 02
    RE: Direktversicherung

    Guten Tag,
     
    bei Steuerklasse 6 gehen wir davon aus, dass es sich um ein weiteres Beschäftigungsverhältnis neben einer Hauptbeschäftigung handelt.
     
    Nach § 3 Nr. 63 EStG können arbeitgeberfinanzierte Beiträge an die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds nur innerhalb des ersten Dienstverhältnisses steuerlich gefördert werden (bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung). Für ein zweites Dienstverhältnis ist diese Vergünstigung nicht zulässig.
     
    Die Entgeltumwandlung innerhalb des zweiten Arbeitsverhältnis führt nicht zur Minderung des steuer- und sozialversicherungspflichtigen Entgelt. Die Steuerfreiheit ist deshalb bei Arbeitnehmenden nicht zulässig, bei denen der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse 6 vorgenommen hat.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Direktversicherung

    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Habe ich das richtig verstanden, dass der Entgeltumwandlungsbetrag im Netto,,nur'' abgeführt wird. Es erfolgt keine Verbeitragung?

  • 04
    RE: Direktversicherung

    Guten Tag,
     
    wie in unserer ersten Antwort geschrieben, führt die Entgeltumwandlung im zweiten Beschäftigungsverhältnis nicht zur Minderung des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts. Die Beitragsberechnung erfolgt aus dem Brutto-Arbeitsentgelt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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