Sehr geehrte Damen und Herren,
Bei der doppelten Haushaltsführung kann der Arbeitgeber die Übernachtungskosten steuerfrei erstatten. Für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung ist eine steuerfreie Erstattung bis zu 20 EUR je Übernachtung möglich. Nach Ablauf dieser drei Monate kann der Arbeitgeber bis zu 5 EUR je Übernachtung steuerfrei erstatten.
Der AN weist einmalig die Mietzahlung für die Zweitwohnung nach. Ist es zulässig, die Übernachtungen pro Monat abzuzählen und als Bemessungsgrundlage für die Pauschale zu verwenden oder ist ein detaillierter Nachweis nötig?
Vielen Dank Kluge