Sehr geehrte Damen und Herren, bei einem AN sind alle Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung gegeben. Der AG hat sich entschieden, dem AN die steuerfreie Übernachtungspauschale von 20 € je Übernachtung zu zahlen. Für November 30 ÜN x 20 € =
600,00 €. Wie verhält es sich, wenn er tatsächlich im Monat nur 450,00 € Aufwendungen hat.
ist auch hier die Erstattung von 600,00 € pauschal möglich?
Vielen Dank Kluge