Sehr geehrtes Expertenteam,
folgende Frage stellen wir uns:
AN befindet sich seit Mitte März in Mutterschutz. Der Durchschnitt zur Berechnung der letzten 3 Monate enthält die Monate Dezember bis Februar. Im Januar ist die jährliche Zahlung des AN an seine Lebensversicherung (Entgeltumwandlung) brutto abgezogen werden, die das entsprechende Entgeltreduziert. Der AG beteiligt sich nicht an der Lebensversicherung mit einem Zuschuss. Ist es korrekt, dass der Durchschnitt zur Berechnung des Mutterschaftsgeld inklusive des reduzierten Brutto aus Januars ermittelt wird, also abzüglich der Lebensversicherung? Dies wäre doch zum Nachteil des Mitarbeiters... Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung!