Expertenforum - ehemalige Mitarbeiter - Prämienzahlung

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    ehemalige Mitarbeiter - Prämienzahlung

    Sehr geehrtes Experten-Team,

    leider kann ich meine Anfrage bzw. Ihre Beurteilung zu meinem Anliegen vom 26.03.2024 nicht mehr aufrufen. Aus diesem Grunde stelle ich meine Frage nochmals.

    In unserem Unternehmen soll den ausgeschiedenen Mitarbeitern (Alumins) angeboten werden, für das Werben von neuen Kollegen:innen eine Prämie in Höhe von EUR 1.000,-- zu erhalten, wenn es zur Einstellung kommt.

    Wie müssen wir diese Prämienzahlung sozialversicherungs- und steuerrechtlich behandeln?

    Mitarbeiter könnten nach dem Ausscheiden des Unternehmens nach einem Jahr, 3 Jahren, 5 Jahren in den Genuss der Prämie kommen, sollten Sie einen Mitarbeiter zur Festanstellung bewerben.

    Ein aktives Beschäftigungsverhältnis liegt nicht vor. Die Zahlung erfolgt auch nicht aus einer Tätigkeit während des originären Beschäftigungsverhältnisses heraus.


    Wie müssen wir die Alumnis sozialversicherungsrechtlich und lohnsteuerlich bewerten?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Mit freundlichem Gruß

    M. Beyert

  • 02
    RE: ehemalige Mitarbeiter - Prämienzahlung

    Guten Tag, 
    anbei Ihre Frage und unsere Antwort vom 26.03.2024:

    Zahlung einer Einmalzahlung an ehemaligen Mitarbeitenden
    Von: ABLE am 25.03.2024
    Sehr geehrter Expert-Team,

    wir möchten für das erfolgreiche Werben von Bewerbern (zukünftige Mitarbeitenden) einen Geldbetrag ausloben.

    Bei den Werbenden handelt es sich um bereits ausgeschiedene Kollegen:innen, die nach ihrer originären Beschäftigung im Unternehmen, Mitarbeiter an uns weiterempfehlen.


    Die Weiterempfehlung der Firma/Bewerber kann nach Monaten oder Jahren der vorangegangenen Beschäftigung bei unserem Unternehmen erfolgen. Somit handelt es sich bei diesem Geldbetrag um keine Prämienzahlung aus dem laufenden Beschäftigungsverhältnis.


    Wie ist die Zahlung der Einmalzahlung sozialversicherungsrechtlich abzubilden?

    Um die Lohnsteuer auf den ausgelobten Betrag korrekt ermitteln zu können, würden wir nach Abruf der individuellen Lohnsteuermerkmale eine Versteuerung vornehmen. Wie verhält es sich mit der Verbeitragung von Sozialversicherungsbeiträgen?


    Sollten Sie noch weitere Informationen zur Beantwortung unserer Frage benötigen, werden wir Sie gerne unterstützen.


    Vielen Dank im Voraus.


    M. Beyert-Lasberg


     
    RE: Zahlung einer Einmalzahlung an ehemaligen Mitarbeitenden
    Von: Ihr Expertenteam am 26.03.2024
    Hallo M. Beyert-Lasberg,

    Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden (§ 14 SGB IV).

    Prämien aller Art, die einem Arbeitnehmer im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses zufließen, stellen beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar.

    Da nach Ihrer Schilderung die Prämien für das erfolgreiche Werben zukünftiger Mitarbeitenden an bereits aus Ihrem Unternehmen ausgeschiedene Personen erfolgen soll und kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, kann hieraus keine Beitragspflicht in der Sozialversicherung entstehen.

    Ein aus dem Werbevorgang entstehendes Beschäftigungsverhältnis ist aufgrund der Sachverhaltsschilderung für uns nicht erkennbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

    Ihre Frage zur lohsteuerlichen Bewertung können wir in diesem Forum keine Stellungnahme abgeben.
     
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
    Mit freundlichen Grüßen

     
    Ihr Expertenteam
     

     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.