Guten Tag,
durch die erfolgte Kommunalwahl wurden neue Ortsbürgermeister gewählt, die zum Teil in Luxemburg arbeiten und als Grenzgänger krankenversichert sind. An eine neue Ortsbürgermeisterin ist z.B. ab Ernennung im September 2024 eine durch Gesetz festgelegte monatliche Aufwandsentschädigung von 1.501,34 €, von denen zwei Drittel (=1.000,90 €) der Steuer- und Sozialversicherungspflicht unterliegen, zu zahlen. Was müssen wir hier besonderes beachten? (z. B. Mehrfachbeschäftigung?, Einbindung der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland?). Oder können wir die Beiträge einfach mit Pers.Gr. 101, Beitragsgruppe 1101 (es besteht gesetzlich AV-Freiheit für ehrenamtl. Ortsbürgermeister) verbeitragen, da es sich hier um gesetzliche, nicht zu beeinflussende "Fakten" handelt und als Ortsbürgermeisterin kein Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag im herkömmlichen Sinne besteht?
Fällt die Beitragszahlung unter den Midijob, da in Deutschland keine weitere Tätigkeit ausgeübt wird sondern nur in Luxemburg?