Sehr geehrte Damen und Herren,
wie verhält es sich bei der Zusammenrechnung der Krankenzeiten mit verschiedene Diagnosen bei der Lohnfortzahlung. Ein Mitarbeiter ist bis zum 24. des Monats erkrankt und erhält eine neue Krankschrift mit einer neuen Diagnose (Erstbescheinigung) ab dem 25. des Monats. Diese AU wurde am 24. des Monats ausgestellt. Handelt es sich in diesem Fall um einen Hinzutritt und damit um eine einheitliche Verhinderung und werden beide Zeiträume für die Lohnfortzahlung zusammengerechnet?
Müssen für die Beurteilung weitere Kriterien berücksichtigt werden?
Wenn der Mitarbeiter beweist, dass es sich eindeutig um verschiedene Krankheiten handelt, werden die Krankenzeiten trotzdem zusammengerechnet? Wenn dies zutrifft, wie kann er es nachweisen?
Für die Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen, Britta B.